Ausbildung für ehrenamtliche Suchtkrankenhelfer/innen

- Selbsthilfegruppen für Suchtkranke und deren Angehörige -

Die Ausbildung ehrenamtlicher Helfer bzw. Helferinnen in der Suchtkrankenhilfe soll zur Wahrnehmung von Leitung befähigen und in der Aufgabenbewältigung unterstützen. Sie ist keine berufliche Qualifikation für eine hauptamtliche
Arbeit.

 

Voraussetzungen für die Teilnahme:

Die Ausbildung ist kein Ersatz für eine therapeutische Behandlung. Von den Teilnehmern und Teilnehmerinnen wird Suchtmittelabstinenz, längerfristige Mitgliedschaft in einer Selbsthilfegruppe und die Bereitschaft zur Selbsterfahrung und Reflexion des eigenen Rollenverhaltens erwartet.

 

Die Inhalte der Ausbildung sind:

  • Entstehungsbedingungen von Suchtmittelabhängigkeit im Kontext der Lebensbedingungen (Person-Droge-Umwelt)
  • Suchtmittel (Beschreibung- und Wirkungsweise)
  • Geschlechtsspezifische Besonderheiten in der Suchtentwicklung und -behandlung.
  • Nicht stoffgebundene Abhängigkeiten
  • Spezielle Problemsituationen in der Selbsthilfegruppenarbeit
    a) Rückfälligkeit
    b) Kommunikationsstrukturen/Konfliktgespräche
  • Suchtkrankenbehandlung (ausgehend von dem Bielefelder Versorgungssystem)
  • Die Person des Gruppenleiters/der Gruppenleiterin, Rollenverhalten/Möglichkeiten und Grenzen der Hilfe
  • Organisatorische und rechtliche Fragen

Die Vermittlung der Grundkenntnisse erfolgt durch verschiedene Formen der Gruppenarbeit, durch Fallbesprechung sowie durch häusliche Vor- und Nacharbeit. Lernen hat auch Verhaltensänderung und Persönlichkeitsentwicklung zum Ziel. Die Ausbildung wird deshalb auch als Persönlichkeitsbildung der ehrenamtlichen Suchtkrankenhelfer verstanden.

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