Grundpflege

Pflegerische Maßnahmen zur Grundpflege, sind Maßnahmen, welche der Pflegebedürftige, wenn er gesund wäre, selbstständig durchführen könnte.

Dies kann mit Unterstützung, unter Anleitung oder als vollständige Übernahme durch eine Pflegekraft erfolgen.

Zum Beispiel :

  • Morgen - / Abendtoilette
  • Haar - und / oder Nagelpflege
  • Hilfe beim Aufsuchen der Toilette
  • Stomaversorgung
  • Verabreichung von Sondennahrung
  • Betten, Lagern, Mobilisieren
  • und vieles mehr
     

Hauswirtschaftliche Versorgung

  • Einkaufen
  • Waschen der Kleidung und Wäsche
  • Zubereiten der Mahlzeiten
  • Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung
  • Reinigen des Lebensbereiches
  • und vieles mehr

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