Informationen zur Pflegeversicherung

Wer wird versichert?

Die Pflegeversicherung betrifft alle Krankenversicherten. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird man automatisch Mitglied der Pflegekasse. Ist man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, hat man die Wahl zwischen sozialer oder privater Pflegversicherung, dazu muss man aber bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag stellen. Als Privat Krankenversicherter schließt man eine private Pflegeversicherung ab.

 

Ziel der Pflege:

Durch die Leistungen der Pflegeversicherung sollten Menschen mit eingeschränkten körperlichen, geistigen und seelischen Kräften unterstützt werden, ihr Leben selbstbestimmt in der von ihnen gewählten Umgebung zu führen.

Mit der Reform der Pflegeversicherung zum 01.01.2017 werden die Leistungen vielfältiger und umfänglicher. Es wird besonders auf die noch bestehenden Fähigkeiten und Ressourcen der MIenschen, mit ihren krankheits- und behinderungsbedingten Einschränkungen im Alltag umzugehen.

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Wer ist pflegebedürftig?

Menschen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung, die für die gewöhnlichen und regelmäßigen Verrichtungen des täglichen Lebens für mindestens 6 Monate in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen
Solche Krankheiten oder Behinderungen sind: Verluste, Lähmungen oder andere Funktionsstörungen am Stütz- und Bewegungsapparat Funktionsstörungen der inneren Organe oder der Sinnesorgane Störungen des zentralen Nervensystems wie Antriebs-, Gedächtnis- oder Orientierungsstörungen sowie endogene Psychosen, Neurosen oder geistige Behinderungen.

Was gehört zur Pflege?

Die Pflege muss entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:

Im Bereich der Körperpflege:

  • das Waschen / Duschen /Baden
  • Zahnpflege
  • Kämmen
  • Rasieren
  • die Darm- oder Blasenentleerung

Im Bereich der Ernährung:

  • das mundgerechte Zubereiten der Nahrung
  • die Aufnahme der Nahrung

Im Bereich der Mobilität:

  • Aufstehen und Zubettgehen
  • An- und Auskleiden
  • Stehen / Gehen
  • Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung

Im Bereich der hauswirtschaftlichen Versorgung:

  • Einkaufen
  • Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen
  • Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Heizen

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