Ambulant Betreutes Wohnen/Assistenz in eigener Häuslichkeit

Das Betreute Wohnen für Menschen mit einer Abhängigkeitserkrankung oder einer psychischen Erkrankung ist ein Angebot nach §§ 78, 113 SGB IX.

Das Ziel ist es, den leistungsberechtigten Personen eine weitgehend eigenständige und eigenverantwortliche Lebensführung in der eigenen Wohnung zu ermöglichen und bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu unterstützen.

Wir unterstützen Menschen, die

• mit ihrer Erkrankung weitgehend selbstständig leben möchten

• alleine, ohne fachliche Begleitung, nicht abstinent leben können

• für sich eine Perspektive z.B. in den Bereichen Existenzsicherung, Selbstversorgung, Arbeit und Freizeit suchen

• bei der Bewältigung ihrer Lebenssituation Hilfe benötigen

Eine Konkretisierung der Ziele erfolgt jeweils im Rahmen individueller Hilfeplanung gemeinsam mit der leistungsberechtigten Person.

 

Das Angebot

• Unterstützung und Motivation in der (abstinenten) Lebensbewältigung

• Verhinderung (weiterer) körperlicher Schädigung

• Erarbeitung von Krankheitsakzeptanz und Behandlungsmotivation

• Bewältigung von Krisen, Konflikten und Rückfällen

• Förderung einer stabilisierenden Tagesstruktur

• Begleitung und Beratung bei Problemen des alltäglichen Lebens

• Stärkung der persönlichen Ressourcen und Entwicklung von neuen           Lebensperspektiven

• Verhinderung von Wohnungsverlust

• Hilfe und Beratung bei der Suche von Arbeits-, Beschäftigungs- und           Ausbildungsmöglichkeiten

• Hilfestellung in den Bereichen der Haushaltsführung, bei der Bearbeitung    des Schriftverkehrs, im Umgang mit Geld und Schulden, in der      Gesundheitsfürsorge, bei Behördenangelegenheiten etc.

• Aus- und Aufbau sozialer Kontakte, Förderung eines eigenverantwortlichen Freizeitverhaltens

Wer trägt die Kosten des Ambulant Betreuten Wohnens?

Kostenträger des Betreuten Wohnens ist der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Leistungsberechtigte Personen mit hohem Einkommen bzw. Vermögen können an den Kosten beteiligt werden.

 

Voraussetzungen für die Aufnahme

Um die Angebote des Betreuten Wohnens nutzen zu können, ist eine Mitwirkung an der Hilfeplanung unerlässlich. Die Teilnahme an der Funktionalen Hilfeplankonferenz, welche von der Stadt Bielefeld koordiniert wird, ist daher erforderlich.

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