Familienpflege

Aufgabe der Familienpflege ist die Hilfe für Familien, wenn in besonderen Belastungssituationen die Weiterführung des Haushaltes, die ausreichende Betreuung, Pflege und Erziehung der Kinder, die Pflege und Versorgung kranker, alter und pflegebedürftiger Familienangehöriger nicht mehr selbst von der Familie geleistet werden kann, so dass Hilfe von außen in Anspruch genommen werden muss.           
 

Die Familienpflege wird u.a. tätig bei:

  • Krankheit der Mutter
  • (Risiko-) Schwangerschaft, Wochenpflege, Mehrlingsgeburten, psychischer Krankheit eines Elternteils bei stationärer und/oder ambulanter Behandlung
  • Langwieriger und/oder chronischer Erkrankung der haushalsführenden Person
  • Suchterkrankung eines Elternteils (Alkohol, Drogen, Medikamente, usw.), stationärer Entwöhnungsbehandlung
  • Kuraufenthalt der Mutter oder des Vaters
  • Überforderung der Mutter/des Vaters in Familien mit schwerkranken, pflegebedürftigen oder behinderten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen
  • Besonderen Belastungen, die sich aus der Situation Alleinerziehender ergeben können
  • Überforderung der Eltern in Fragen der Haushaltsführung, der Erziehung, bei schwierigen Familienbeziehungen und bei wirtschaftlichen Problemen

Die Aufgaben der Familienpflege sind:

  • Regelung der Tages- und Wochenabläufe der Familie
  • Anleitung der Kinder und Jugendlichen zur Mithilfe in Familie und Haushalt
  • Hilfestellung bei pädagogischen und psychologischen Unsicherheiten
  • Überforderung der Eltern bei der Erziehung des Kindes
  • Vernachlässigung des Kindes im psychosozialen Bereich
  • Unterstützung in der Entwicklung des Kindes
  • Hilfestellung und Beratung in Fragen von sozialen Kontakten und Beratungseinrichtungen
  • Hilfestellungbei Behördengangen
  • Einkaufen
  • Nahrungszubereitung
  • Haus- und Wohnungspflege

Wer trägt die Kosten der Familienpflege?

Kostenträger sind je nach Familiensituation und Einsatzgrund primär die Krankenkassen und die Sozial- und Jugendhilfeträge. Je nach Einkommenssituation muss gegebenenfalls ein Eigenanteil entrichtet werden.

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