Informationen zur ambulanten und stationären Therapie
(medizinische Rehabilitation)
Falls Sie sich für eine Therapie entscheiden, stehen Ihnen verschiedene Wege offen:
- eine ambulante Therapie in unserer Einrichtung
- eine Kombinationsbehandlung (8 Wochen stationäre Therapie) mit anschließender ambulanter Weiterbehandlung
- eine stationäre Therapie in einer Fachklinik mit der Möglichkeit anschließend an einer ambulanten Nachsorgebehandlung (Einzel- und Gruppentherapie) in unserer Einrichtung teilzunehmen
Bei der Antragstellung für eine Kostenübernahme bei dem jeweils zuständigen Kostenträger sind wir Ihnen gerne behilflich.
Während und im Anschluss an eine stationäre Behandlung stehen wir auch ihren Angehörigen für Einzel-, Familien- und Gruppengespräche zu Verfügung.
Die ambulante Therapie in unserer Einrichtung
Welche Vorteile hat eine ambulante Therapie?
- Individuelle Therapieplanung.
- Zeitlich weniger einschränkend als ein Klinikaufenthalt.
- Die Familie und das häusliche Umfeld müssen nicht verlassen werden.
- Fortführung der Berufstätigkeit ist während der gesamten Behandlung möglich.
- Aufkommende Schwierigkeiten oder Probleme können direkt behandelt werden.
- Einbeziehung der Angehörigen bzw. Bezugspersonen in die Behandlung ist möglich.
Die Behandlungsziele:
- Erreichen und Stabilisieren der Abstinenz.
- Verbesserung der Fähigkeit zur Bewältigung von seelischen und sozialen Krisen.
- Sicherung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit.
- Stabilisierung der sozialen und familiären Bezüge.
Der Behandlungsrahmen:
Die Behandlung findet in gemischten Gruppen statt. Bei Bedarf können die
Einzeltherapiesitzungen bei einer Therapeutin bzw. Therapeuten wahr-
genommen werden. Wir bieten im Rahmen der Therapie bei Bedarf
Indikationsgruppen für Frauen an.
Weitere Informationen:
- Insgesamt wöchentlich 2 Behandlungstermine.
- Gruppentherapiesitzungen (ein bis zwei Mal wöchentlich).
- Einzeltherapiegespräche (14-tägig) - bei Bedarf auch Paar- oder Familiengespräche.
- Ein Behandlungszeitraum von bis zu 18 Monaten ist möglich.
- Die Kosten werden in der Regel vom Rentenversicherungsträger, der Beihilfe oder den Krankenkassen übernommen. Die Antragstellung erfolgt über unsere Beratungs- und Behandlungsstelle.