Entlastungsleistungen
In der häuslichen Versorgung erhalten Pflegebedürftige bzw. pflegende Angehörige Leistungen zur Entlastung, die zusätzlich für Angebote zur Unterstützung im Alltag und für hauswirtschaftliche Versorgung eingesetzt werden können.
Seit 01.01.2017 gibt es für diese Entlastungsleistungen einen einheitlichen monatlichen Betrag in Höe von 125 €, unabhängig vom jeweiligen Pflegegrad.