Seit 01.01.2017 gibt es keine
Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade

die verschiedenen Pflegegrade

Pflegegrad 1:

Der Pflegegrad 1 kommt nur für neu eingestufte Personen in Betracht.

Pflegegrad 2:

Hier liegen erhebliche Beeinträchtigungnen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.

Pflegegrad 3:

Es bestehen schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.

Pflegegrad 4:

Es liegen schwerste Beeintträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.

Pflegegrad 5:

Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.

 

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