Seit 01.01.2017 gibt es keine
Pflegestufen mehr, sondern Pflegegrade
die verschiedenen Pflegegrade
Pflegegrad 1:
Der Pflegegrad 1 kommt nur für neu eingestufte Personen in Betracht.
Pflegegrad 2:
Hier liegen erhebliche Beeinträchtigungnen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
Pflegegrad 3:
Es bestehen schwere Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten.
Pflegegrad 4:
Es liegen schwerste Beeintträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten vor.
Pflegegrad 5:
Schwerste Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung.