Informationen über das Pflegegeld
Was bedeutet Pflegegeld ?
Pflegebedürftige, die ihre Pflege in geeigneter Form selbst sicherstellen (z.B. durch Angehörige oder Nachbarn, Freunde), können sich alternativ zur Pflegesachleistung für die monatliche Zahlung eines Pflegegeldes entscheiden.
Im Rahmen dieser Leistung sieht der Gesetzgeber vor, in regelmäßigen Abständen einen Pflegeeinsatz durch einen Vertragspartner der Pflegekasse in Anspruch zu nehmen.
Als Beitrag zur Qualitätssicherung der häuslichen Pflege sollen damit durch Beratung und Hilfestellung auf eine Entlastung der Pflegeperson hingewirkt und mögliche Pflegefehler rechtzeitig erkannt werden.
Die Kosten für diese Maßnahme übernimmt die Pflegekasse.
Wenn Sie die Pflege, Betreuung und die hauswirtschaftliche Versorgung beispielsweise durch Angehörige organisieren, wird Ihnen das Pflegegeld je nach Höhe Ihres Pflegegrades ausgezahlt.
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Pflegegeld (monatlich ) 0 € 332 € 573 € 765 € 947 €