Kurzzeitpflege
in stationären Einrichtungen
Wenn Ihre Versorgung zu Hause zeitweise nicht ausreichend ist, können Sie vorübergehend die Pflege und Betreuung einer stationären Einrichtung nutzen.
Die Hälfte des Pflegegeldes wird während der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI für bis zu acht Wochen gewährt (je Kalenderjahr).
Pflegegrad 1 2 3 4 5
Kurzzeitpflege 0 € 1.612 € 1.612 € 1.612 € 1.612 €
(jährlich)